Kleintiere dürfen nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) auch ohne Zustimmung des Vermieters in einer Mietwohnung gehalten werden. Kleintiere wie Hamster, Mäuse oder Schlangen werden in Käfigen/Terrarien gehalten. Dies wirke sich nicht wesentlich auf andere Hausbewohner aus, so der Achte Zivilsenat.
Mietrecht - Klauseln in Mietverträgen unwirksam
Vertragsklauseln die lediglich das Halten von Fischen oder Vögeln erlauben, werden durch das Urteil (Aktenzeichen VIII ZR 340/06) für den Mieter unwirksam.
Das Gericht nahm jedoch keine konkrete Stellung über das Halten eines Hundes oder einer Katze in einer Mietwohnung. Hier bleibe es vorerst bei den bisherigen Regelungen.
Nachrichtenquelle:
http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Nachrichten/Startseite/Artikel,-BGH-erleichtert-Tierhaltung-in-Mietwohnungen-_arid,1069138_regid,2_puid,2_pageid,4288.html