Unglaublich was ich gestern auf der Internetseite der Märkischen Allgemeinen Zeitung gelesen habe. Habe hier mal etwas über den Artikel geschrieben:
Im Mai letzten Jahres soll ein 50-jähriger Mann seinen Schäferhund Charlie an sein Auto gebunden haben. Dann sei der Mann mit etwa 3 Promille im Blut losgefahren. Doch das ist leider nicht die ganze Geschichte. Nachdem den Hund nach möglicherweise langer Fahrt die Kräfte verließen, wurde dieser über den Asphalt geschliffen bis er zu Tode kam.
Urteil nach Verhandlung: 5 Monate auf Bewährung
Nun kam es kürzlich zur Gerichtsverhandlung, in welcher sich der ehemalige Wachmann verantworten musste. Vor Gericht wurde dann deutlich wie qualvoll der Hund gestorben sein musste. Die Krallen der Vorderpfoten waren abgeschliffen, was auf einen qualvollen Todeskampf schließen ließ. Die linke Körperseite des Hundes wies erhebliche Verletzungen auf. Einfach nur schrecklich diese Vorstellungen. Ich habe selber einen Hund. Wenn ich mir nun vorstelle, dass das meinem Hund zugestoßen wäre, so könnte ich mir das nie verzeihen.
Dem Angeklagten konnte jedoch nur fahrlässiges Verhalten in Bezug auf die Tiermisshandlung vorgeworfen werden, so dass das Gericht auf eine Gesamtstrafe von 5 Monaten auf Bewährung entschied. (In diesem Urteil ist das Fahren unter Alkoholeinfluss mit einberechnet) Insgesamt finde ich die Strafe angemessen. Zudem muss der Mann seinen Führerschein abgeben.
Gericht verbietet das Halten eines Hundes
Im Rahmen des Urteils wurde dem Angeklagten zudem das Recht abgesprochen, sich erneut einen Hund halten zu können.
In meinen Augen ist gerade diese Entscheidung von besonderer Bedeutung. Nicht auszurechnen, wenn sich diese Geschichte erneut abspielen würde.
Ein Nachlesen des Artikels aus der Märkischen Allgemeinen Zeitung ist nur zu empfehlen. Hier zum Artikel