Über die Notwendigkeit eines Vertrages beim Kauf eines Haustieres machen sich nur wenig Tierhalter Gedanken. Dabei handelt es sich um ein ganz "normales" Rechtsgeschäft bei dem der Tierhalter eine Sache erwirbt. Durch einen Vertrag lassen sich bestimmte Rechte ableiten die gerade beim Haustierkauf von großer Wichtigkeit sind.
Würden sie beim Kauf eines Fernsehers oder eines Autos auch auf einen Kaufvertrag verzichten? Natürlich nicht! Sollte der Fernseher innerhalb der Gewährleistungszeit den Geist aufgeben, so treten sie an den Verkäufer heran und fordern Nachbesserung bzw die Reparatur ein.
Gewährleistung für mein Haustier?
Ähnlich verhält es sich mit ihrem Haustier. Dabei sollte beim Zustandekommen des Kaufvertrages unbedingt darauf geachtet werden, dass der Name des Züchters, der Kaufpreis, sowie der Übergabetag im Kaufvertrag verzeichnet sind.
Da es sich beim Haustier nach dem BGB um eine Sache handelt, sind die gesetzlichen Vorschriften analog auf ihr Haustier anzuwenden. Ab dem Tag der Übergabe entsteht für den Verkäufer eine Gewährleistungspflicht von grundsätzlich zwei Jahren. Es kommt beispielsweise zu einem Gewährleistungsfall, sollte eine "Gebrauchseinschränkung" vorliegen. Eine genaue Betrachtung des Einzelfalles ist natürlich erforderlich. Eine Gebrauchseinschränkung eines Nutztieres ist in der Regel schneller erfüllt als die eines reinen Haustieres.
Zunächst sollte immer versucht werden beim Verkäufer die Nacherfüllungspflicht einzufordern. Sollten sie sich zunächst eigenwillig zum Tierarzt aufmachen, so ist die Gefahr sehr groß, dass sie auf ihren Kosten sitzen bleiben.
Abschließend sei zu erwähnen, dass eine konkrete Betrachtung des Einzelfalles zu prüfen ist. Die Ratschläge in diesem Blogeintrag sind auch nur als Ratschläge zu verstehen und beinhalten keine Form der Rechtsberatung. Eine fachliche Beratung eines Rechtsanwaltes ist stets vorzuziehen.